SCHUFA Eintrag droht – mit Schweizer Kredit die Bonität retten
Die SCHUFA löscht neue Einträge, wenn die Forderungen überschaubar sind und schnell getilgt werden. Ein Schweizer Kredit kann die notwendige Liquidität bereitstellen und die Bonität retten.
Wenn die Regelungen zur verkürzten Speicherfrist greifen und die Rettung mit einem SCHUFAfreien Kredit möglich ist.
Die verkürzten SCHUFA Speicherfristen
Die SCHUFA hat vor einigen Jahren die Regelungen zu verkürzten Speicherfristen eingeführt. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, kann ein negativer Eintrag sofort und nicht erst drei Jahre nach der Erledigung aus dem Datenbestand getilgt werden. Die Bedingungen im Detail:
- Der Betrag der durch einen Vertragspartner gemeldeten Forderung übersteigt nicht 2.000 €
- Die Forderung wird innerhalb von sechs Wochen nach erstmaliger Meldung durch den Schuldner beglichen und vom Vertragspartner als beglichen gemeldet
- Es handelt sich nicht um eine titulierte Forderung wie z. B. einen Vollstreckungsbescheid
- Es müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein – sonst bleibt der Eintrag bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Erledigung im Datenbestand gespeichert
Obige Regelungen gelten für Forderungen, die der Auskunftei erstmals nach dem 01.07.2012 mitgeteilt wurden. Die Erleichterungen für Schuldner werden nicht ganz uneigennützig eingeräumt.
Hinter dem Konzept steht die begründete Annahme, dass ein zusätzlicher Anreiz für schnelle Rückzahlungen zu einem Rückgang der Forderungsausfälle führt. Die SCHUFA und ihre Vertragspartner erwarten möglicherweise nicht zuletzt, dass Betroffene sich die relativ kleinen Geldbeträge im Freundes- und Familienkreis leihen und die Forderung so doch noch begleichen.
Das heraufziehende Unheil nach dem SCHUFA-Eintrag
Meldet der Vertragspartner das vertragswidrige Verhalten an die SCHUFA, erfahren durch Nachmeldungen auch alle anderen mit dem Betroffenen verbundenen Vertragspartner davon.
Die Konsequenz: Bestellen auf Rechnung ist plötzlich nicht mehr möglich, Kreditanträge und Anträge auf eine Erhöhung bestehender Kreditlinien werden definitiv abgelehnt und im schlimmsten Fall kommt es sogar zur Kündigung bestehender Kreditlinien.
Insbesondere die Behandlung von Dispositionskrediten und flexiblen Kreditrahmen (z. B. in Verbindung mit Kreditkarten) ist hier von besonderer Bedeutung.
Erfahren die kontoführenden Banken von einem neuen Negativmerkmal, kann es zur sofortigen Streichung nicht in Anspruch genommener Teile der Verfügungsrahmen kommen. Einspruchsmöglichkeiten dagegen gibt es de facto nicht.
Vier Reaktionsmöglichkeiten sind für Betroffene denkbar:
- Tilgung der Forderung aus dem laufenden Einkommen
- Auflösung oder Beleihung von Vermögen
- Geldleihen bei Verwandten oder Freunden
- Schweizer Kredit
Eine Tilgung der Forderung aus dem laufenden Einkommen heraus kommt insbesondere bei sehr kleinen Forderungen in Betracht und wird erleichtert, wenn innerhalb der sechswöchigen Frist zwei Gehaltseingänge erwartet werden. Der Verkauf oder die Beleihung von Vermögensgegenständen wie Lebensversicherungen, Wertpapieren oder Wertgegenständen ist ein relativ einfacher Ausweg, der aber den „Besitzenden“ vorbehalten bleibt.
Mit einem Schweizer Kredit den SCHUFA Eintrag noch abwenden
Wenn Geldleihen innerhalb des persönlichen Umfelds nicht möglich oder nicht gewünscht sind, kann ein Schweizer Kredit die notwendigen Mittel bereitstellen, die zur Inanspruchnahme der verkürzten Speicherfristen notwendig sind.
Schweizer Kredite werden von einigen wenigen Banken aus dem benachbarten Ausland vergeben. Die Zinssätze sind in etwa so hoch wie bei einem Dispositionskredit. Es handelt sich jedoch um Ratenkredite mit den rechtlichen Standards europäischer Verbraucherdarlehen.
Die Besonderheit: Die involvierten Banken greifen bei der Bonitätsprüfung nicht auf die Datenbestände der SCHUFA oder anderer deutscher Auskunfteien zurück. Dort hinterlegte Negativmerkmale sind deshalb kein Ausschlussgrund für die Kreditvergabe. Die Kreditwürdigkeitsprüfung basiert stattdessen auf der Prüfung des Arbeitsverhältnisses, der bestehenden Verbindlichkeiten, der laufenden Ausgaben und möglichen „harten“ Negativmerkmalen.
Die Voraussetzungen für einen Schweizer Kredit im Überblick:
- Festanstellung außerhalb der Probezeit
- Monatsnettoeinkommen von mindestens 1.150 €
- Keine „harten“ Negativmerkmale
Die Banken aus dem Ausland beziehen Daten aus dem Verzeichnis des Amtsgerichts am Wohnort des Antragstellers und erfahren dort, ob harte Negativmerkmale vorliegen. In diese Kategorie fallen etwa Haftbefehle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Insolvenzverfahren usw.
Auch die SCHUFA integriert Daten aus öffentlichen Verzeichnissen in ihre Informationen. Die Auskunftei erhebt aber zusätzlich Daten zum Vertragsverhalten von ihren Vertragspartnern. Diese Informationen („einfache“ Negativmerkmale) sind in öffentlichen Verzeichnissen nicht sichtbar.
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich klargestellt, dass der Verzicht auf Anfragen bei der SCHUFA nicht bedeutet, dass Schweizer Kredite ohne nennenswerte Prüfung ausgezahlt werden. Anhand von Arbeitsvertrag und Kontoauszügen lässt sich in Kombination mit öffentlichen Verzeichnissen sehr wohl eine plausible Risikoeinschätzung treffen. Diese nimmt aber mehr Bearbeitungszeit in Anspruch als die heute gängige elektronische Datenübermittlung zwischen Banken und SCHUFA.
Kosten, Kreditbeträge und Laufzeiten von Schweizer Krediten
Schweizer Kredite sind für Festangestellte ab ca. 1.150 € Monatsnettoeinkommen (Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtung bei 3.000-4.000 € Nettodarlehensbetrag) erhältlich. Möglich sind Kreditbeträge von ca. 3.000-7.500 €.
Die Sollzinssätze liegen derzeit (Stand: August 2016) zwischen 10,5 % und 11,5 % effektiv pro Jahr. Die Zinssätze sind unabhängig von der individuellen Bonität und richten sich nach der vereinbarten Laufzeit.
Beispiel für einen Schweizer Kredit im August 2016
- Nettodarlehensbetrag: 3.500 €
- Effektivzins: 11,12 %
- Anzahl Raten: 40
- Fälligkeit 1. Rate: Im übernächsten Monat nach Vertragsabschluss
- Höhe der Monatsrate: 105,15 €
- Gesamtbetrag (Zinsen + Tilgung): 4.206 €
Die von der SCHUFA eingeräumte sechswöchige Frist reicht aus, um einen Schweizer Kredit zu beantragen und nach erfolgter Auszahlung die Forderung des Gläubigers vollständig zu begleichen. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach spätestens zwei Wochen. Die Auszahlung erfolgt wahlweise per Überweisung oder postbar.
Tipps zur vorzeitigen Löschung von SCHUFA-Einträgen
Damit die verkürzten Speicherfristen tatsächlich in Anspruch genommen werden und Schäden von der persönlichen Bonität abgewendet werden können, gilt es einiges zu beachten. So verlangt das Regelwerk der SCHUFA neben dem Ausgleich der Forderung durch den Schuldner auch die entsprechende Ausgleichsmeldung durch den Vertragspartner innerhalb der Frist.
Damit die Ausgleichsmeldung tatsächlich erfolgt, sind drei Maßnahmen zu empfehlen:
- Frühzeitige Information des Gläubigers über den bevorstehenden Zahlungseingang mit dem Hinweis auf die verkürzten Speicherfristen
- Nach Zahlungseingang bei Gläubiger. Prüfung der Löschung des Eintrags
- Bei Nichtlöschung: Erinnerung des Gläubigers und Mitteilung an die SCHUFA über die erfolgte Zahlung mit Nachweis
Durch diese Maßnahmen reduzieren das Risiko einer ausbleibenden Meldung über den Forderungsausgleich deutlich. Betroffene können bei der SCHUFA einen (kostenpflichtigen) Onlinezugang zu ihrem Datenbestand erwerben und dort Änderungen in Echtzeit nachverfolgen und Rückfragen an die Auskunftei direkt online stellen.
Die wichtigste Regel für alle in Zahlungsschwierigkeiten lautet aber unverändert: Sofort mit offenem Visier handeln anstatt den Kopf in den Sand zu stecken!